Helfen Sie mit - unterstützen Sie meine politische Arbeit mit einer Spende!
Die Bundesregierung unter Führung der CDU-Vorsitzenden, Bundeskanzlerin Angela Merkel, handelt. Weit reichende Reformen haben wir auf den Weg gebracht: Mit der Föderalismusreform sorgen wir für eine transparentere Gesetzgebung. Die Sozialsysteme werden grundlegend umgebaut und damit zukunftsfest gemacht. Wir haben die rot-grüne Verschuldungspolitik beendet und einen strikten Sparkurs eingeleitet. Mit dem Elterngeld werden Familien endlich besser gestellt.
Erste Erfolge dieser Politik werden sichtbar, etwa am Arbeitsmarkt. Die Richtung stimmt also. Dennoch müssen wir den Reformkurs fortführen. Beharrlich Schritt für Schritt.
In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen mir dabei, meine politische Arbeit mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen. Mit Ihrer Spende helfen Sie mir, unsere Ideen öffentlichkeitswirksam zu vertreten und die Menschen von den notwendigen Reformen in Deutschland zu überzeugen. Sie können einfach via Überweisung auf eines der folgenden Konten spenden. Ich bedanken mich schon jetzt für Ihre Unterstützung.
CDU Kreisverband Rems-Murr Kreissparkasse Waiblingen BLZ: 60250010 Kontonummer: 34650
CDU Kreisverband Ostalb: Kreissparkasse Ostalb BLZ: 614 500 50 Kontonummer: 440 058 045
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende das Stichwort "Barthle" sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Ihrer Spende Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,00 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600,00 Euro, jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden a) Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,00 Euro / 3.300,00 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages (höchstens 825,00 Euro / 1.650,00 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden; b) weitere 1.650,00 Euro / 3.300,00 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Tz.1 erläutertem Umfang ihre Berücksichtigung.
3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftssteuer zu zahlen.
4. Spenden an eine politische Partei und Beiträge von Mandatsträgern sind im Rechenschaftsbericht der Partei, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen, wenn deren Gesamtwert (Spenden und Beiträge von Mandatsträgern) je Spender 10.000,00 Euro im Jahr übersteigt. Der Bundesschatzmeister bittet Spender, die in einem Kalenderjahr mehr als Euro 10.000,00 an die CDU einschließlich ihrer Untergliederungen und Vereinigungen gespendet haben, ihm den Gesamtbetrag der Spenden am Ende des Jahres mitzuteilen, damit dieser Betrag im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden kann.
Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin |