Presse
30.07.2010, 10:16 Uhr | Übersicht | Drucken
Die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium zeigt Wege auf
MdB Norbert Barthle aktiv in Sachen Motorradlärm


Mitte Mai hatte sich der Landrat des Rems-Murr-Kreises Johannes Fuchs an den Abgeordneten des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd Norbert Barthle gewandt und um Unterstützung bei der Bekämpfung des Motorradlärms gebeten. Barthle, auch von anderer Seite bereits mit dem Thema vertraut gemacht, wandte sich direkt an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und bat, die konkreten Ideen aus dem Landratsamt zu prüfen.


Wörtlich schrieb er u.a.: „Ich habe diesen ‚Terror‘ selbst bei einigen Frühschoppen im Wahlkreis erlebt: Wenn eine Maschine, ggf. mit ‚modifizierter‘ Auspuffanlage, am Sonntagmorgen und Ortsausgang beschleunigt, ist das nah am Delikt Körperverletzung; wer noch schläft, steht in seinem Bett.“

Jetzt erreichte Barthle die sehr konkrete Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVBS), über die er Landrat Fuchs unmittelbar informierte. Dabei sparte das Ministerium nicht mit Lob: „Die seitens des Landrats ergriffenen Maßnahmen – so vor allem die an die Motoradfahrer gerichteten Plakataktionen und die Kampagnen zur Senkung der Lärmemissionen – erachte ich daher als besonders geeignet, die ... genannten möglichen weiteren rechtlichen Schritte wirksam zu begleiten.“ heißt es in dem Schreiben. „Ein eigenverantwortlich handelnder Motorradfahrer ist die beste Garantie für ein vernünftiges Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme.“

Nicht alle Biker nehmen Rücksicht

Doch da nicht alle Motorradfahrer Rücksicht nehmen, geht das BMVBS auch auf die vorgeschlagenen Verschärfungen des Landrats ein:
Beim Thema „Manipulation von Auspuffanlagen“ sehe man ebenfalls Handlungsbedarf, in Kürze werde für Fahren mit einer nachträglich erloschenen Betriebserlaubnis ein eigener Bußgeldtatbestand geschaffen; 90 Euro und drei Punkte in Flensburg würden abschreckender Wirken als die geltende Rechtslage.
Zum Punkt „Fahrverbote für Motorräder aus Lärmschutzgründen“ sieht das Ministerium derzeit keine Handhabe, dem Wunsch des Landrats gerecht zu werden. Da die Lärmbelästigung sehr stark von der individuellen Fahrweise abhänge, sei eine generelle Regelung problematisch. Erfolgversprechender seien da technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung; hier sei bereits ein Bund-Länder-Fachausschuss an der Arbeit.
Die angedachte „Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen“ sei verfassungsrechtlich problematisch, gibt das BMVBS bezüglich dieses Vorschlags zu bedenken. Es gelte auch hier der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“. Die vom Landrat angedachte Ausdehnung der Kostentragungspflicht werde jedoch geprüft, eine entsprechende Anregung sei auch auf dem Verkehrsgerichtstag 2010 ausgesprochen worden.

„Die Bundesregierung sieht die Probleme beim Thema Motorradlärm und handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten,“ so Barthle. „Doch Gesetze müssen abstrakt und generell sein, die problematischen Einzelfälle lassen sich so nicht lösen. Hier führt an zielgerichteten Kontrollen an den „Lärm-Schwerpunkten“ kein Weg vorbei – noch besser wäre natürlich wirkliche Rücksicht der Biker, gerade am Wochenende.“

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