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| 03.08.2010, 12:00 Uhr |
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MdB Norbert Barthle antwortet dem Mieterbund in Backnang und Schwäbisch Gmünd Wir sparen mit Augenmaß
Die Mieterbundvereine Ostalb und Rems-Murr hatten sich mit gleichlauten-den Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Barthle gewandt und sich über geplante Sparmaßnahmen beschwert. Als Antwort schrieb Barthle folgenden Brief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben zur beabsichtigten Streichung der Heizkostenpauschale beim Wohngeld sowie zur geplanten Reduzierung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und für die Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2011 danke ich Ihnen. Gerne nehme ich Ihre Ausführungen zum Anlass, um Ihnen aus der Sicht des haushaltspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu antworten.
Zunächst will ich betonen, dass sowohl die soziale Bedeutung des Wohngeldes als auch die positiven Wirkungen der Städtebauförderung und des CO2-Gebäudesanierungsprogramms unbestritten sind. Insbesondere Ihre Kritik an den beabsichtigten Kürzungen der Mittel beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm und bei der Städtebauförderung kann ich gut verstehen. Leider müssen wir aber auch feststellen, dass angesichts der drastischen Sparnotwendigkeiten, vor denen wir stehen und die wir den nachfolgenden Generationen schuldig sind, Vieles von dem, was sinnvoll wäre, vielleicht in Zukunft nicht mehr fortgeführt werden kann. Die Rückführung der höchsten Neuverschuldung beim Bund seit Gründung der Bundesrepublik und die ab dem kommenden Jahr einzuhaltende Schuldenregel verlangen uns in dieser Legislaturperiode gewaltige Konsolidierungsanstrengungen ab. Um diese Herausforderung zu meistern, haben CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, ausnahmslos alle staatlichen Ausgabenpositionen und Ausgabenbereiche auf den Prüfstand zu stellen. Dies ist mit dem von der Bundesregierung Anfang Juni beschlossenen Zukunftspaket mit einem Konsolidierungsvolumen von über 80 Mrd. € erfolgt.
Die entsprechenden Beschlüsse müssen nun mit dem Bundeshaushalt 2011 sowie dem Finanzplan bis 2014 umgesetzt werden. Dabei kommen wir auch um äußerst schmerzliche Maßnahmen wie die Streichung der Heizkostenpauschale beim Wohngeld oder die geplanten Einsparungen bei der Städtebauförderung und beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm nicht herum. Trotzdem ist jede einzelne Kürzung alternativlos mit Blick auf den dramatischen Schuldenstand des Bundes, der sich mit zu erwartenden rund 1,1 Billionen € im Jahr 2010 in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt haben wird. So kann es nicht weitergehen! Eine nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen ist insbesondere auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Mit Blick auf die mittel- und langfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist es daher wichtig, mit dem beschlossenen Konsolidierungspaket jetzt den Grundstein für solide Staatsfinanzen in der Zukunft zu legen.
Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms muss wie jeder andere Politikbereich auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhebliche Einsparungen schultern. So müssen neben der Begrenzung der Ausgaben für Wohngeld, Städtebauförderung und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm noch weitere Konsolidierungsbeiträge von mindestens 200 Mio. € pro Jahr bei konkreten Investitionsprojekten im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwirtschaftet werden.
Trotz der Notwendigkeit zur Konsolidierung darf ich Ihnen als entscheidendes politisches Signal jedoch versichern, dass der Bund auch in Zukunft weiterhin einen wesentlichen Beitrag dazu leisten wird, die Ziele der Instrumente Wohngeld, Städtebauförderung und CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu erreichen. So wird der Bund nach den aktuellen Planungen Mieter und Eigentümer, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts durch die Höhe ihrer Miete oder Belastung überfordert ist, in den kommenden Jahren mit Wohngeldleistungen in Höhe von mindestens 491,0 Mio. € pro Jahr unterstützen. Neue Maßnahmen der Städtebauförderung werden im Jahr 2011 allein mit Bundesmitteln in Höhe von 305,0 Mio. € gefördert, die durch entsprechende Mittel von Ländern und Kommunen um mindestens zwei Drittel aufgestockt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird mit den im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden rund 450 Mio. € im gesamten Zeitraum von 2006 bis 2011 ein Programmvolumen von insgesamt rund 7,5 Mrd. € erreicht haben. Dabei stellt die Fortführung der Städtebauförderung und des CO2-Gebäudesanierungsprogramms im kommenden Jahr bereits einen erheblichen Erfolg dar, denn es gab vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen sehr wohl auch Diskussionen, die Mittel für diese Programme vollständig zu streichen und die Programme somit einzustellen.
So aber können die Erfolgsgeschichten der Städtebauförderung und des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auch im kommenden Jahr fortgeschrieben werden, wenn auch mit einem reduzierten Programmvolumen.
Die geplanten Änderungen beim Wohngeldgesetz werden nach der Sommerpause zunächst vom Bundeskabinett verabschiedet, bevor sie in die parlamentarischen Beratungen von Bundestag und Bundesrat einfließen werden. In Vorbereitung dieser Kabinettentscheidung finden derzeit zahlreiche intensive Gespräche zur konkreten Ausgestaltung der beabsichtigten Änderungen beim Wohngeld statt. Dabei spielen auch die in Ihrem Schreiben vorgetragenen fachlichen Bedenken eine Rolle. Eine Entscheidung über die genauen Änderungen im Wohngeldrecht ist innerhalb der Bundesregierung bisher noch nicht gefallen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass der Deutsche Bundestag sich nach Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wohngeldgesetzes durch die Bundesregierung in den parlamentarischen Beratungen mit den im Einzelnen geplanten Änderungen im Wohngeldrecht selbstverständlich eingehend auseinandersetzen wird. Vor einer abschließenden Entscheidung werden die beabsichtigten Änderungen sicherlich auch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sein. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall auch der Deutsche Mieterbund eine Stellungnahme zu dem dann vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes abgeben wird, um zur Entscheidungsfindung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beizutragen.
Falls Sie es wünschen, informiere ich Sie zu gegebener Zeit daher gern über den Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und insbesondere über den Termin der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag dazu, um Ihnen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Barthle |
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