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| 06.09.2010, 13:00 Uhr |
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Städtebauförderung kann nicht ausgenommen werden MdB Norbert Barthle antwortet Gmünds Bürgermeister Mihm
Schwäbisch Gmünds Baubürgermeister Julius Mihm hatte sich an den Gmünder Bundestagsabgeordneten Norbert Barthle gewandt und ihn gebeten, sich für die Städtebauförderung einzusetzen. Heute hat ihm Barthle geantwortet:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Herr Mihm,
vielen Dank für Ihren Brief und die Kopie Ihres Schreibens an Landeswirtschaftsminister Pfister vom 30.8.2010.
Die von Ihnen beschriebenen positiven Wirkungen der Städtebauförderung sind unbestritten. Mit diversen Programmen unterstützt der Bund erfolgreich die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen durch die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die städtebaulichen Maßnahmen tragen dabei nicht nur zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, zum städtebaulichen Denkmalschutz und zur Unterstützung des ländlichen Raums bei, sondern können auch sozialen Missständen entgegenwirken. Ferner haben die Städtebauförderprogramme in nicht unerheblichem Maße zur Ost-West-Angleichung beigetragen, da aufgrund des hohen Bedarfs in den neuen Ländern die Fördermittel in den letzten Jahren schwerpunktmäßig dort eingesetzt worden sind. Genau wie Sie, sehr geehrter Herr Mihm, bin ich daher von dem Erfolg der Städtebauförderung überzeugt. Nicht zuletzt in Schwäbisch Gmünd lassen sich diese Erfolge tagtäglich erleben.
Leider müssen wir aber auch feststellen, dass angesichts der drastischen Sparnotwendigkeiten, vor denen wir stehen und die wir den nachfolgenden Generationen schuldig sind, vieles von dem, was sinnvoll wäre, vielleicht in Zukunft nicht mehr in bisherigem Ausmaß fortgeführt werden kann.
Die Rückführung der höchsten Neuverschuldung beim Bund seit Gründung der Bundesrepublik und die ab dem kommenden Jahr einzuhaltende Schuldenregel verlangen uns in dieser Legislaturperiode gewaltige Konsolidierungsanstrengungen ab. Um diese Herausforderung zu meistern, haben CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, ausnahmslos alle staatlichen Ausgabenpositionen und Ausgabenbereiche auf den Prüfstand zu stellen.
Dies ist mit dem von der Bundesregierung Anfang Juni beschlossenen Zukunftspaket mit einem Konsolidierungsvolumen von über 80 Mrd. € erfolgt.
Die jeweiligen Beschlüsse müssen nun mit dem Bundeshaushalt 2011 sowie dem Finanzplan bis 2014 entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist selbstverständlich, dass Einsparungen für die jeweils Betroffenen stets schmerzlich sind. Trotzdem ist jede einzelne Kürzung alternativlos mit Blick auf den dramatischen Schuldenstand des Bundes, der sich mit zu erwartenden 1,1 Billionen € im Jahr 2010 in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt haben wird. So kann es nicht weitergehen!
Eine nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen ist insbesondere auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Mit Blick auf die mittel- und langfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist es daher wichtig, mit dem beschlossenen Konsolidierungspaket jetzt den Grundstein für solide Staatsfinanzen in der Zukunft zu legen.
Auch das BMVBS muss sparen
Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms muss auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erhebliche Einsparungen bei den Programmmitteln schultern. So mussten nicht nur das Programmvolumen für die Städtebauförderung sondern u. a. beispielsweise auch die für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehenen Mittel für das Jahr 2011 um jeweils die Hälfte reduziert werden. Der Bund wird jedoch auch in Zukunft weiterhin einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Ziele der Städtebauförderung zu erreichen. Nach den aktuellen Planungen und trotz der Notwendigkeit zur Konsolidierung wird der Bund neue Maßnahmen der Städtebauförderung im Jahr 2011 mit 305,0 Mio. € fördern. Dies stellt bereits einen erheblichen Erfolg dar, denn es gab vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen sehr wohl auch Diskussionen, die Mittel für die Städtebauförderung gänzlich zu streichen. Darüber hinaus werden die zur Abwicklung bzw. Ausfinanzierung der bisherigen Städtebauförderungsprogramme benötigten Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung des im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden Programmvolumens für neue Maßnahmen der Städtebauförderung ist im vorliegenden Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2011 noch nicht erfolgt.
Erst im Rahmen des im Herbst anstehenden parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2011, das in der kommenden Woche mit der 1. Lesung beginnt, werden wir konkret festlegen, in welcher Höhe die einzelnen Städtebauförderungsprogramme mit Mitteln aus dem reduzierten Programmvolumen 2011 ausgestattet werden. Für diese Entscheidungen sind die Erläuterungen in Ihrem Schreiben sehr hilfreich, wir werden sie mitberaten.
Damit die positiven Wirkungen der Städtebauförderung trotz des reduzierten Programmvolumens auf hohem Niveau beibehalten werden können, sollen die verschiedenen Programme im Bereich der Städtebauförderung in Zukunft gebündelt und effizienter gemacht werden. Am 4. September 2010 hat sich eine Sonderkonferenz der Bauminister von Bund und Ländern mit der Zukunft der Städtebauförderung befasst. Dabei wurden insbesondere die Effekte der Städtebauförderung für die Stadtentwicklung und die Fähigkeit der Städte, den demografischen und ökonomischen Wandel zu bewältigen, beleuchtet. Auch die Impulse dieser Konferenz werden bei unseren Beratungen berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Städtebau grundsätzlich eine originäre Aufgabe der Länder und Gemeinden ist. Der Bund gewährt lediglich nach Maßgabe seiner Finanzkraft und eines bundesweiten Bedarfs den Ländern hierfür Finanzhilfen nach Artikel 104 b Grundgesetz. Um die Effizienz der Städtebauförderung zu steigern, ist beabsichtigt, den Ländern nach Maßgabe der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben eine flexiblere Handhabung der gewährten Finanzhilfen einzuräumen.
Zuletzt: Wenn es uns im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsaufstellung 2011 gelingt, die Sparerfordernisse im BMVBS anders zu gewichten, dann werde ich auch persönlich als haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versuchen, die Mittelkürzung bei der Städtebauförderung abzuschwächen. Wir wollen uns bemühen, wachstumsorientierte Schwerpunkte zu Lasten rein konsumtiver Ausgaben zu verstärken – und die positiven konjunkturellen Effekte der Städtebauförderung sind uns durchaus bekannt.
Mit herzlichen Grüßen
gez. Ihr Norbert Barthle
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