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| 01.12.2011, 11:00 Uhr |
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Ärztliche Versorgung im Wahlkreis für die Zukunft gesichert MdB Norbert Barthle zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen damit der Vergangenheit angehören. Das berichtet der Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle (CDU) aus dem Deutschen Bundestag.
„Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich auch im ländlichen Raum niederzulassen“, sagte Barthle nach der Abstimmung.
Eine Vielzahl von Maßnahmen solle das sicherstellen, so der Politiker weiter. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.
Barthle ist sich sicher: „Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben.“ Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählten neben eine Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.
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